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   BGH, 20.06.1960 - II ZR 199/58   

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https://dejure.org/1960,806
BGH, 20.06.1960 - II ZR 199/58 (https://dejure.org/1960,806)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1960 - II ZR 199/58 (https://dejure.org/1960,806)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1960 - II ZR 199/58 (https://dejure.org/1960,806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 390
  • NJW 1960, 1615
  • MDR 1960, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87

    Umfang des Risikoausschlusses in der Kraftfahrtversicherung

    Nach der Ausgestaltung, die diese Art der Versicherung in § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 6 AKB erfahren hat, handelt es sich lediglich um die zeitweilige - vom Versicherungsnehmer herbeizuführende - Unterbrechung, richtiger die Beschränkung (BGHZ 32, 390, 394) eines bestehenden, vollen Versicherungsschutzes aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, nicht dagegen um eine selbständig begründbare Versicherung (minderen Umfanges) für die Inanspruchnahme aus den Folgen des Gebrauches eines zulassungspflichtigen, aber noch nicht oder noch nicht wieder zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs.
  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Nach dem ersten Revisionsurteil (BGHZ 32, 390 - VcrcR I960, 689), auf dessen Inhalt verwiesen wird, ist davon auszugehen, daß mit der Wiederinbetriebnahme des.
  • BGH, 24.11.1966 - II ZR 182/64

    Klage gegen die Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherung auf

    Auf die Urteile des Senats vom 20. Juni 1960 - II ZR 199/58 (BGHZ 32, 390 = VersR 1960, 689) und vom 27. Februar 1964 - II ZR 65/61 (VersR 1964, 475 [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61]) wird Bezug genommen.
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 266/87

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der von einer Haftpflichtversicherung verwendeten

    Dem Berufungsurteil kann nicht entnommen werden, ob das Berufungsgericht Risikoausschlußklauseln zu prüfen hatte, die von Haftpflichtversicherern allgemein oder zumindest über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendet werden und damit in ihrer Auslegung der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 32, 390, 394).
  • BGH, 21.01.1963 - II ZR 120/61

    Voraussetzungen für den Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung -

    Die zulässige Ruhe-Vereinbarung (vgl. BGHZ 32, 390) soll hier ebenso wie in dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf, VersR 1956, 111 entschiedenen Fall entsprechend dem Nachtrag Nr. 3 "für die Zeit der behördlichen Abmeldung des Fahrzeugs" gelten.
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